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Anforderung Überweisung

Kostentransparenz

Kostentransparenz ist uns ein großes Anliegen. Daher informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung ausführlich über die zu erwartenden Kosten. Die ärztlichen Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Laborkosten werden separat direkt vom jeweiligen Labor in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass private Krankenversicherungen die erbrachten Leistungen nicht immer oder nicht vollständig übernehmen. In diesen Fällen sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Versicherungsdeckung, möglichen Selbstbeteiligungen und Zahlungsmöglichkeiten.